Barrierefreie Websites nach BITV

Barrierefreie WordPress-Website. Für alle zugänglich.

Wir entwickeln barrierefreie Websites nach BITV und WCAG. Inklusive BITV-Test und Barrierefreiheitserklärung, auf Wunsch in Leichter Sprache.

Zugänglich für alle.

Website Jobcenter Würzburg auf dem Smartphone

Jobcenter Würzburg
Barrierearm mit WordPress

Kopf denkt.
KI unterstützt.

01 / Was Barrierefreiheit bedeutet

Inhalte erfassen. Trotz Einschränkungen.

Eine barrierefreie Website unterstützt Menschen mit körperlichen, geistigen oder technischen Einschränkungen dabei, alle Inhalte zu erfassen.

Die Anforderungen ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Sie basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C.

Pflicht für öffentliche Stellen.

Behörden, Hochschulen, Kammern, Krankenkassen, Stiftungen und viele weitere Einrichtungen sind bereits verpflichtet.

Seit Juni 2025: BFSG.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter viele Onlineshops und Websites mit Online-Buchung.

Gut für alle.

Klare Struktur, starke Kontraste und verständliche Sprache verbessern die Nutzung für jeden Besucher und helfen der Suchmaschinenoptimierung.

BITV

Prüfung nach Standard

WCAG

Level A bis AAA

BFSG

seit 28.06.2025

Leichte

Sprache auf Wunsch

02 / Umsetzung

So wird Ihre Website barrierefrei.

Design for All.

Die Gestaltung folgt dem Prinzip „Design for All“: Die Website ist ohne individuelle Anpassungen oder besondere Assistenz für jede Personengruppe nutzbar.

Von Anfang an mitgedacht.

Trennung von Struktur und Design

HTML für Inhalte, CSS für Gestaltung. Strikt getrennt, damit Hilfsmittel die Inhalte korrekt erfassen.

Skalierbare Schriften

Relative Maßeinheiten sorgen dafür, dass sich Schriften und Abstände beim Zoomen im Browser sauber vergrößern.

Starke Kontraste

Ausreichende Farbkontraste und eine korrekte Darstellung im Dark Mode für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.

Tastatur & Sprache

Alle Funktionen sind per Tastatur erreichbar. Bedienelemente liegen nah beieinander, nach dem Fitts’schen Gesetz.

Klare Sprache

Kurze Sätze, wenige Fremdwörter, keine Wortungetüme. Auf Wunsch zusätzlich in Leichter Sprache.

Alternativtexte

Bilder erhalten beschreibende Alternativtexte für Screenreader. Das nützt auch der Bildersuche bei Google.

Prüfung & Erklärung.

Wir führen den BITV-Test für Ihre Website durch und erstellen die obligatorische Barrierefreiheitserklärung. Die WCAG kennen drei Stufen: A, AA und AAA. Wir beraten Sie, welches Level für Ihre Organisation gefordert ist.

Geprüft. Dokumentiert. Nachweisbar.

BITV-Test

WCAG 2.2

Barrierefreiheitserklärung

Leichte Sprache

03 / Wer verpflichtet ist

Für diese Websites ist Barrierefreiheit bereits Pflicht.

Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen. Seit dem 28. Juni 2025 gilt zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Unternehmen.

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob Ihre Website betroffen ist, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen.

Bereits verpflichtet

Behörden

Hochschulen

Kammern

Krankenkassen

Stiftungen

ÖPNV

↓

Und seit 2025: viele Unternehmen

Onlineshops, Buchungen, Bankdienste und mehr.

04 / Vorlesefunktion

Brauchen Sie eine Vorlesefunktion?

Vorlese-Plugins finden sich oft auf Behörden-Websites. Die BITV fordert sie zu Recht nicht: Jedes gängige Betriebssystem hat bessere Screenreader bereits eingebaut.

01 — Aussprache

Ausdrücke werden falsch erfasst.

Fachbegriffe, Abkürzungen und fremdsprachige Wörter geben Vorlese-Plugins oft fehlerhaft wieder.

02 — Navigation

Menüs bleiben stumm.

Übergeordnete Elemente wie Menüpunkte werden meist nicht vorgelesen. Screenreader können das besser.

03 — Steuerung

Kein satzweises Lesen.

Es fehlt die Möglichkeit, einzelne Sätze neu zu lesen. Wir setzen stattdessen auf saubere Struktur für Screenreader.

05 / Häufige Fragen

FAQ zur Barrierefreiheit.

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um barrierefreie Websites.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung legt fest, wie Websites öffentlicher Stellen gestaltet sein müssen. Sie basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz und den WCAG.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, zum Beispiel Onlineshops. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wir prüfen gern, ob Ihre Website betroffen ist.

Die WCAG kennen drei Stufen. Level A ist die Mindestanforderung, AAA die höchste Stufe. In der Praxis wird meist Level AA gefordert.

Die kostenlose BITV-Selbstbewertung prüft ein Webangebot anhand eines Fragebogens mit zahlreichen Prüfschritten. Für einen belastbaren Nachweis empfehlen wir den vollständigen BITV-Test.

Oft ja. Wir prüfen Ihre Website, benennen die Barrieren und beheben sie. Manchmal ist ein Relaunch der wirtschaftlichere Weg. Das besprechen wir offen mit Ihnen.

Der nächste Schritt ist ein Gespräch.

Ihr neuer Auftritt. Fangen wir an.

Schon eine konkrete Idee? Oder einfach das Gefühl, dass Ihre Website mehr kann? Erzählen Sie uns davon.

Unverbindlich · persönlich · direkt

Oder anrufen: 0341 52983474

Tobias Ebert, Geschäftsführer von laOlaWeb

Tobias Ebert

Geschäftsführer · laOlaWeb